Wiemers Immobilienwert
Ihr Partner für professionelle Immobilien- Bewertung in Steinfurt, NRW und bundesweit
- Verkehrswertgutachten
- Restnutzungsdauer
- Mietwertgutachten



Ihr Partner für professionelle Immobilien-Bewertung, Steinfurt, NRW und bundesweit
Ich bin Johannes Wiemers,
Diplom-Ingenieur (FH) für Bauingenieurwesen und Diplom-Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten (DIA).
Meine berufliche Laufbahn als Diplom- Ingenieur (FH) für Bauingenieurwesen führte über mehrere Jahre als Bauleiter in nationalen und internationalen Bau-Projekten. Ich habe als Anwendungsingenieur bei einem renommierten Geokunststoffhersteller begonnen und kenne daher bautechnische Fragen und Probleme aus der Praxis. Seit 2017 bin ich als Sachverständiger bei der Provinzial Versicherung AG tätig und erstelle dort Gebäudewertermittlungen für Versicherungszwecke. Parallel dazu habe ich eine zweijährige Ausbildung zum Diplom-Sachverständigen (DIA) absolviert und mich nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizieren lassen.
Diese Zertifizierung gewährleistet fachlich geprüfte und anerkannte Gutachten, die in der Regel auch von Behörden und Finanzämtern akzeptiert werden.
Zertifizierte Gutachten für Ihre Immobilie
Dienstleistungen
01
Verkehrswert-Gutachten
Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
02
Restnutzungsdauer-Gutachten
Restnutzungsdauer ermitteln für AfA-Vorteile
03
Kaufpreisaufteilung
Kaufpreisaufteilung für steuerliche Zwecke
04
Mietwertgutachten
Mietwertgutachten für Vermieter & Eigentümer
05
Ankaufs-/ Verkaufsberatung
Immobilienberatung vor Kauf oder Verkauf
06
Gutachtenprüfung / Stellungnahmen
Prüfung vorhandener Gutachten & Stellungnahmen
Fachliche Qualifikation, Erfahrung & Leidenschaft
Darum vertrauen Kunden auf meine Immobilien-Gutachten
- Über 1.000 Objektbesichtigungen und Bewertungen
- Bauleitererfahrung aus nationalen und internationalen Projekten
- Persönliche, verständliche Beratung auf Augenhöhe
- Zertifizierte, behördlich einsetzbare Gutachten
Zertifizierte und unabhängige Immobiliengutachter – persönlich für Sie vor Ort.



Als zertifizierte und unabhängige Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen wir Gutachten, die bundesweit von Gerichten, Finanzämtern und Behörden anerkannt sind.
Bewertungen
Was meine begeisterten Kunden sagen
Kontakt und Termin-Vereinbarung
Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen.
Sie benötigen ein Wertgutachten für steuerliche Zwecke? Sie erwägen eine Immobilie zu erwerben oder zu verkaufen und benötigen eine Einschätzung? Sprechen Sie mich an und wir finden eine Lösung für Ihre Bedürfnisse.
Termine finden ausschließlich individuell und nach vorheriger Vereinbarung statt – so kann ich Ihnen und Ihren Fragen die volle Aufmerksamkeit widmen. Ihre Anfrage wird persönlich und vertraulich behandelt.
Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen.
So erreichen Sie mich:
häufig gestellte Fragen
FAQ
Allgemeines zur Immobilienbewertung
Was ist ein Verkehrswertgutachten?
Was ist der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem Verkehrswertgutachten?
Was kostet ein Immobiliengutachten?
Werden meine Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Ja. Ich bin nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Meine Gutachten werden in der Regel von Finanzämtern, Behörden und Gerichten akzeptiert.
Steuer, AfA und Restnutzungsdauer
Diese FAQ dienen lediglich einem ersten Überblick und stellen ausdrücklich keine Steuerberatung, Steuererklärung oder rechtliche Beratung dar. Für verbindliche steuerliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
Wann brauche ich ein Restnutzungsdauergutachten?
Wie wird die Restnutzungsdauer berechnet?
Welche AfA ergibt sich aus der Restnutzungsdauer?
Aus der Restnutzungsdauer ergibt sich der jeweilige AfA-Satz:
- 50 Jahre Restnutzungsdauer → 2 % AfA pro Jahr
- 30 Jahre Restnutzungsdauer → 3,33 % AfA pro Jahr
Grundsätzlich gilt: Je kürzer die Restnutzungsdauer, desto höher fällt die jährliche Abschreibung aus.
Gibt es konkrete Beispiele zur AfA nach Baujahr?
Ja, die ImmoWertV Anlage 1 weist für Wohngebäude eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren aus, somit ergibt sich beispielhaft (Stand 2025):
- Baujahr 1995 → angenommene Gesamtnutzungsdauer 50 Jahre → 2 % AfA pro Jahr
- Baujahr 1985 → angenommene Restnutzungsdauer 40 Jahre → 2,5 % AfA pro Jahr
- Baujahr 1975 → angenommene Restnutzungsdauer 30 Jahre → 3,33 % AfA pro Jahr
Diese Beispiele ersetzen keine individuelle Prüfung; im Einzelfall kann ein Gutachten die Restnutzungsdauer und damit die AfA optimieren.
Wichtig zu wissen: Durchgeführte Modernisierungen verlängern die Restnutzungsdauer.
Kaufpreisaufteilung und Miete
Was ist die Kaufpreisaufteilung?
Bei vermieteten Immobilien wird der Kaufpreis in Bodenwert und Gebäudewert aufgeteilt. Diese Aufteilung ist entscheidend für die korrekte Berechnung der AfA durch das Finanzamt und kann die Höhe Ihrer jährlichen Abschreibung deutlich beeinflussen. Ein fachgerechtes Gutachten zur Kaufpreisaufteilung kann helfen, die Abschreibung optimal zu nutzen.
Für wen sind Mietwertgutachten sinnvoll?
Mietwertgutachten sind sinnvoll für Vermieter, die die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln oder gegenüber Mietern und dem Finanzamt nachweisen möchten. Typische Anlässe sind Mieterhöhungen oder die Vermietung an Angehörige.
Wenn Sie unsicher sind, welches Gutachten in Ihrem Fall passend ist, stehe ich Ihnen gern für ein unverbindliches Vorgespräch zur Verfügung.