Wiemers Immobilienwert

Ihr Partner für professionelle Immobilien- Bewertung in Steinfurt, NRW und bundesweit

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Ihr Partner für professionelle Immobilien-Bewertung, Steinfurt, NRW und bundesweit

Ich bin Johannes Wiemers,

Diplom-Ingenieur (FH) für Bauingenieurwesen und Diplom-Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten (DIA).

Meine berufliche Laufbahn als Diplom- Ingenieur (FH) für Bauingenieurwesen führte über mehrere Jahre als Bauleiter in nationalen und internationalen Bau-Projekten. Ich habe als Anwendungsingenieur bei einem renommierten Geokunststoffhersteller begonnen und kenne daher bautechnische Fragen und Probleme aus der Praxis. Seit 2017 bin ich als Sachverständiger bei der Provinzial Versicherung AG tätig und erstelle dort Gebäudewertermittlungen für Versicherungszwecke. Parallel dazu habe ich eine zweijährige Ausbildung zum Diplom-Sachverständigen (DIA) absolviert und mich nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizieren lassen.
Diese Zertifizierung gewährleistet fachlich geprüfte und anerkannte Gutachten, die in der Regel auch von Behörden und Finanzämtern akzeptiert werden.

Zertifizierte Gutachten für Ihre Immobilie

Dienstleistungen

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Fachliche Qualifikation, Erfahrung & Leidenschaft

Darum vertrauen Kunden auf meine Immobilien-Gutachten

Durch meinen Werdegang habe ich mich Schritt für Schritt auf die Immobilienbewertung spezialisiert und eine breite Fachexpertise aufgebaut. Heute bin ich genau da, wo ich sein möchte: Meine Arbeit als Sachverständiger erfüllt mich, weil ich meine Erfahrung und mein Wissen einsetzen kann, um für meine Kunden echten Mehrwert zu schaffen.

Zertifizierte und unabhängige Immobiliengutachter – persönlich für Sie vor Ort.

Als zertifizierte und unabhängige Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen wir Gutachten, die bundesweit von Gerichten, Finanzämtern und Behörden anerkannt sind.

Bewertungen

Was meine begeisterten Kunden sagen

Kontakt und Termin-Vereinbarung

Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen.

Sie benötigen ein Wertgutachten für steuerliche Zwecke? Sie erwägen eine Immobilie zu erwerben oder zu verkaufen und benötigen eine Einschätzung? Sprechen Sie mich an und wir finden eine Lösung für Ihre Bedürfnisse.
Termine finden ausschließlich individuell und nach vorheriger Vereinbarung statt – so kann ich Ihnen und Ihren Fragen die volle Aufmerksamkeit widmen. Ihre Anfrage wird persönlich und vertraulich behandelt.

Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen.

So erreichen Sie mich:

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häufig gestellte Fragen

FAQ

Allgemeines zur Immobilienbewertung

Ein Verkehrswertgutachten bestimmt den aktuellen Marktwert einer Immobilie, zum Beispiel für Verkauf, Scheidung, Erbschaft oder gegenüber dem Finanzamt. Es wird nach den gesetzlichen Grundlagen in § 194 BauGB sowie der ImmoWertV erstellt und vor Gerichten, Banken und Behörden anerkannt.
Ein Kurzgutachten ist eine kompakte, überschlägige Einschätzung des Immobilienwerts ohne ausführliche Prüfung aller Sachverhalte und dient vor allem Ihrer Orientierung.
Die Kosten eines Immobiliengutachtens richten sich nach Art, Umfang und Zweck des Gutachtens, zum Beispiel Verkauf, Scheidung, Steuer oder Erbschaft. Nach einem kurzen unverbindlichen Vorgespräch erstelle ich Ihnen ein transparentes und faires Angebot.

Ja. Ich bin nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Meine Gutachten werden in der Regel von Finanzämtern, Behörden und Gerichten akzeptiert.

Steuer, AfA und Restnutzungsdauer

Diese FAQ dienen lediglich einem ersten Überblick und stellen ausdrücklich keine Steuerberatung, Steuererklärung oder rechtliche Beratung dar. Für verbindliche steuerliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

Ein Restnutzungsdauergutachten ist sinnvoll, wenn Sie eine Immobilie steuerlich abschreiben (AfA) und die tatsächliche Restnutzungsdauer von der pauschalen Annahme des Finanzamts abweicht. Besonders bei älteren Gebäuden oder nach umfangreichen Modernisierungen kann dies zu spürbaren steuerlichen Vorteilen führen.
Die Restnutzungsdauer ergibt sich aus Baujahr, technischem und wirtschaftlichem Zustand des Gebäudes sowie durchgeführten Modernisierungen. Grundlage der Berechnung sind die Regelungen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), insbesondere Anlage 1 und 2.

Aus der Restnutzungsdauer ergibt sich der jeweilige AfA-Satz:

  • 50 Jahre Restnutzungsdauer → 2 % AfA pro Jahr
  • 30 Jahre Restnutzungsdauer → 3,33 % AfA pro Jahr

Grundsätzlich gilt: Je kürzer die Restnutzungsdauer, desto höher fällt die jährliche Abschreibung aus.

Ja, die ImmoWertV Anlage 1 weist für Wohngebäude eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren aus, somit ergibt sich beispielhaft (Stand 2025):

  • Baujahr 1995 → angenommene Gesamtnutzungsdauer 50 Jahre → 2 % AfA pro Jahr
  • Baujahr 1985 → angenommene Restnutzungsdauer 40 Jahre → 2,5 % AfA pro Jahr
  • Baujahr 1975 → angenommene Restnutzungsdauer 30 Jahre → 3,33 % AfA pro Jahr

Diese Beispiele ersetzen keine individuelle Prüfung; im Einzelfall kann ein Gutachten die Restnutzungsdauer und damit die AfA optimieren.
Wichtig zu wissen: Durchgeführte Modernisierungen verlängern die Restnutzungsdauer.

Kaufpreisaufteilung und Miete

Bei vermieteten Immobilien wird der Kaufpreis in Bodenwert und Gebäudewert aufgeteilt. Diese Aufteilung ist entscheidend für die korrekte Berechnung der AfA durch das Finanzamt und kann die Höhe Ihrer jährlichen Abschreibung deutlich beeinflussen. Ein fachgerechtes Gutachten zur Kaufpreisaufteilung kann helfen, die Abschreibung optimal zu nutzen.

Mietwertgutachten sind sinnvoll für Vermieter, die die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln oder gegenüber Mietern und dem Finanzamt nachweisen möchten. Typische Anlässe sind Mieterhöhungen oder die Vermietung an Angehörige.

Wenn Sie unsicher sind, welches Gutachten in Ihrem Fall passend ist, stehe ich Ihnen gern für ein unverbindliches Vorgespräch zur Verfügung.